Der Kreisfußballverband setzt sich aus folgenden Organen zusammen:
- Kreistag
- Kreisvorstand
- Kreisspielausschuss
- Kreisjugendausschuss
- Kreisschiedsrichterausschuss
- Kreisgericht
wobei der Kreistag das oberste Organ des Kreises ist.
Ordentliche Kreistage finden vom Jahre 2019 an alle drei Jahre am Ende eines Spieljahres - mindestens drei Wochen vor dem ordentlichen Verbandstag des SHFV - statt. Die Tagesordnung der ordentlichen Kreistage muss u.a. folgende Punkte umfassen:
a) die Wahl der Delegierten zum SHFV-Verbandstag
b) die Festsetzung des Tagungsortes des nächsten ordentlichen Kreistages
Ferner wählt der Kreistag für jeweils drei Jahre
a) die Mitglieder des Vorstandes,
b) die Beisitzer des Spiel-, des Jugend- und des Schiedsrichterausschusses,
c) die Beisitzer des Kreisgerichtes inklusive des Kreisjugendrichters und
d) die Kreisrefenten für Mädchen- und Frauen-Fußball.
Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Kreisvorstandes (nur persönlich, nicht übertragbar) sowie Vertreter nachfolgender Mitgliedsvereine, wobei die Zahl ihrer Stimmen von der Zahl der von ihnen zum Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften abhängt. Jeder Mitgliedsverein hat eine Stimme plus so viele Stimmen wie Mannschaften (außer Altherren und G-Jugend) per 1. Januar zuvor. Mannschaften einer Spielgemeinschaft gelten als Mannschaften des federführenden Vereins.Die einem Verein zustehenden Stimmen können nur einheitlich von einem Delegierten abgegeben werden.
Der nächste Kreistag findet am 17. Mai 2022 statt. Das Berichtsheft inklusive der Einladung steht hier per Klick als Download zur Verfügung:


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